OBS Uplengen

Bildungs- und Teilhabeleistungen

 

Anspruch haben alle Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII erhalten, nach dem Bundeskindergeldgesetz kinderzuschlagsberechtigt sind, nach dem Wohngeldgesetz wohngeldberechtigt sind oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

 

Was kann mein Kind in Anspruch nehmen?

  • Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort oder Kindergarten
  • Übernahme der Kosten für Tagesausflüge
  • Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Kita-Fahrten
  • Übernahme der Kosten für Lernförderung sowie Zuschuss zum Schulbedarf (Schulranzen, Stifte usw.)
  • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung
  • Unterstützung von sportlichen, kulturellen und anderen Freizeitaktivitäten (zum Beispiel: Sportverein, Musikschule) und vieles, vieles mehr.

 

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Anspruch haben alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern entweder

  • Arbeitslosengeld II
  • Wohngeld
  • Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag

beziehen. Auch junge Erwachsene bis 25 Jahre, die eine Schule besuchen und kein eigenes Einkommen beziehen, können einen Antrag stellen.

 

Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auch unter: http://www.bildungspaket.bmas.de/

Quelle: Bildungs- und Teilhabepaket / LK Leer - ZFA (zfa-leer.de) (Stand 26.01.2021)

 

Für weitere Informationen und ggf. Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich gerne an die Schulsozialarbeit an der OBS Uplengen wenden: Tel. 01577-5428603, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!